Neue ärztliche Mitarbeiterin!

Wir freuen uns über die ärztliche Unterstützung in unserem Team.  Seit August hat Frau Aneta Tashkova, Ärztin in Weiterbildung zur Fachärztin in Allgemeinmedizin,  ihre Arbeit in der Praxis begonnen.

Frau Katharina Lössl befindet sich im Mutterschutz . Wir wünschen ihr für ihren Familienzuwachs und die Elternzeit alles erdenklich Gute und freuen uns auf ihren Wiedereinstieg.

Verstärkung!

… für uns Praxisteam. Su Dettenhammer unterstützt uns bereits seit Februar mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen und Kompetenz. Wir freuen uns sehr, liebe Su, dass du in unserem Team bist.

 

Die empfohlenen Standard-Impfungen für alle ab 60 Jahren

Für alle Menschen ab 60 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) folgende Impfungen:

  • Pneumokokken
  • Gürtelrose
  • Tetanus/Diphterie/Keuchhusten

Bitte vereinbaren sie einen Impftermin in unserer Praxis – wir beraten Sie gerne. Impfpass nicht vergessen!

Impftermin vereinbaren

Mehr Infos zum Thema zusätzliche Impfung ab dem 60. Lebensjahr finden sie hier

 

In den meisten Fällen werden die Kosten für die Impfung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Auf Wunsch können Sie sich vorzeitig ab dem 50 Lebensjahr im Rahmen einer individuelle Gesundheitsleistung (auf Selbstzahlerbasis) impfen lassen. Sprechen Sie uns an, wir beraten sie gerne.

Quelle: BZgA

PRÜFUNG BESTANDEN!!!

Unsere Nathalie hat ihre Abschlussprüfung zur Medizinischen Fachangestellten erfolgreich bestanden!

Wir sind super stolz auf dich und freuen uns sehr,  dass du uns als MFA weiterhin erhalten bleibst.

Herzlichen Glückwunsch liebe Nathalie!

 

 

Das E-Rezept!

Ab Januar 2024 ist das E-Rezept der neue Standard für Kassenrezepte. Hilfsmittel, Privatrezepte und Rezepte aus dem Betäubungsmittelgesetzt bleiben weiterhin in Papierform.

In unseren Praxis ist das E-Rezept bereits seit 3 Monaten im Einsatz. Durch die enge Zusammenarbeit mit den umliegenden Apotheken konnten wir die anfänglichen Stolpersteine beseitigen und nützen nun fast ausschließliche und gerne den papierlosen Verordnungsweg.

Der Weg zum E-Rezept ist sehr einfach:

  • zum Quartalsanfang benötigen wir zunächst einmalig Ihrer Versicherungskarte
  • nach dem Einlesen der Versicherungskarte kann Ihr gewünschtes Rezept über die TI-Anbindung auf Ihre elektronische Gesundheitskarte geladen werden
  • zum Einlösen des E-Rezeptes können Sie nun mit Ihrer Versicherungskarte in eine Apotheke Ihres Vertrauens gehen und die Chipkarte dort auslesen lassen. Die Apotheke kann damit auf die Rezeptur zugreifen und das verordnete Medikament abgeben.

Im Laufe des Quartals können  Sie dann wie gewohnt Ihr Rezept über unseren Telefonassistenten oder per Email bei uns bestellen. Der Weg in die Praxis bleibt Ihnen somit erspart.

Bitte denken Sie dennoch an fällige Kontrolluntersuchungen,  regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und fällige Impfungen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Praxisteam.

J1-Untersuchung

Wenn du zwischen 12 und 14 Jahre alt bist, ist die J1-Untersuchung genau das Richtige für Dich!

Die J1 – was ist denn das?
Die J1 ist eine wichtige Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche. Mit einem „RundumGesundheitscheck“ können Risiken, die vielleicht für Deine Gesundheit bestehen, erkannt und rechtzeitig behandelt werden.

Keine Panik!
Die J1 gibt Dir die Möglichkeit, mit Deinem Kinder- und Jugendarzt über Deine Fragen, Sorgen oder Probleme zu sprechen – ganz im Vertrauen!

Kein Stress.
Die J1-Untersuchung ist freiwillig und kostenlos. Alles was Du dazu brauchst, sind Dein Impfpass und Deine Versichertenkarte.
Du entscheidest, ob Deine Eltern mit dabei sind oder nicht!
Du entscheidest, was Deine Eltern wissen sollen und was nicht!

Jetzt Online-Termin buchen!

Weitere Infos unter hier

Willkommen im Team!

Wir freuen uns sehr, unsere neue Auszubildende Melanie Hundhammer begrüßen zu dürfen. Zum 1. September hat sie ihre Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten bei uns begonnen.

Liebe Melanie, schön das du dich für den Beruf der MFA und unsere Praxis entschieden hast. Wir wünschen dir ganz viel Spaß bei deiner Ausbildung und freuen uns, dass du nun Teil des Praxisteams bist.

 

PS: Du interessierst dich ebenfalls für den Beruf der MFA? Dann sprich uns an & komm zu uns! Gerne kannst du bei einem Praktikum oder einem Schnuppertag den spannenden & abwechslungsreichen Arbeitsalltag einer MFA kennenlernen.

Telefonische Erreichbarkeit!

Ihr Anliegen ist uns wichtig! Unsere MFA´s am Telefon arbeiten stets mit Hochdruck daran, alle Anrufe so schnell wie möglich zu beantworten. Wir würden Sie bitten, den Anweisungen unseres digitalen Assistenten zu folgen. Ein Anruf genügt – so bleibt Ihre Telefonleitung frei für unseren Rückruf.

In diesem Zuge möchten wir Sie auf die Möglichkeit der Online-Terminvergabe hinweisen. Im Buchungsportal sind alle freien Termine freigeschalten.

Wir bedanken uns für ihre Geduld und ihr Verständnis!

 

 

 

Bei Symptomfreitheit – verkürzte Isolation !

Bayern verkürzt die Isolation nach positiven Corona-Test

—> Pressemitteilung STMGP Bayern

Bayern verkürzt die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage.  Die entsprechend geänderte Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) mit den neuen Regeln gilt ab Mittwoch (13.4.), 0:00 Uhr.

Bestehen nach fünf Tagen noch akute Symptome wie Fieber oder Husten, ist noch von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Klingen die Symptome ab, ist es aus fachlicher Sicht geboten, noch 48 Stunden zu warten, bis die Isolation endgültig beendet werden kann.

Zum Schutz vulnerabler Gruppen gelten strengere Maßnahmen: Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeitet, unterfällt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30).

Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger ist eine abschließende Testung nicht mehr notwendig. Gleichwohl appellieren wir an die Menschen appelliert, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Das heißt, es wir empfohlen, nach Isolationsende noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu reduzieren.

Wer Symptome hat, für den verlängert sich die Isolation auf maximal 10 Tage. Denn schließlich gilt auch bei Erkältungen oder grippalen Infekten: Wer krank ist, bleibt zuhause!

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 

 

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