Bürgertest ab 1.7.2022

Seit dem 30. Juni 2022 haben nicht mehr alle Personen Anspruch auf anlasslose kostenlose Bürgertestung, sondern nur noch bestimmte Gruppen in vulnerablen Settings, wie:

  • Kinder bis 5 Jahren,
  • Impfunfähige,
  • Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie
  • pflegende Angehörige.

Einige weitere Gruppen, wie Besucher von Veranstaltungen in Innenräumen oder Personen mit einer Warnmeldung in der CoronaWarn-App, haben Anspruch auf Testung unter Zahlung einer Eigenbeteiligung von 3 Euro.

Bitte bringen Sie zum Termin beim Bürgertest folgendes PDF Formular ausgefüllt mit:

Selbstauskunft zur Inanspruchnahme von Testungen

 

jetzt Termin vereinbaren

 

Nähere Infos finden Sie unter folgendem Link

-> Bayerische Teststrategie

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bei Symptomfreitheit – verkürzte Isolation !

Bayern verkürzt die Isolation nach positiven Corona-Test

—> Pressemitteilung STMGP Bayern

Bayern verkürzt die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage.  Die entsprechend geänderte Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) mit den neuen Regeln gilt ab Mittwoch (13.4.), 0:00 Uhr.

Bestehen nach fünf Tagen noch akute Symptome wie Fieber oder Husten, ist noch von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Klingen die Symptome ab, ist es aus fachlicher Sicht geboten, noch 48 Stunden zu warten, bis die Isolation endgültig beendet werden kann.

Zum Schutz vulnerabler Gruppen gelten strengere Maßnahmen: Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeitet, unterfällt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30).

Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger ist eine abschließende Testung nicht mehr notwendig. Gleichwohl appellieren wir an die Menschen appelliert, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Das heißt, es wir empfohlen, nach Isolationsende noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu reduzieren.

Wer Symptome hat, für den verlängert sich die Isolation auf maximal 10 Tage. Denn schließlich gilt auch bei Erkältungen oder grippalen Infekten: Wer krank ist, bleibt zuhause!

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 

 

Vorerst letzter Impftag!

Liebe Patienten,

nach einem intensiven und anstrengendem Jahr war der Samstag 9.4. unser vorerst letzter Impftag in der Hausarztpraxis Vilsheim. Auch wenn wir anfangs mit der Organisation und Durchführung an die Grenze unserer Belastbarkeit gestoßen sind, haben wir diese Aufgabe zur Pandemiebekämpfung gerne angenommen. Wir bedanken uns bei allen unseren impfwilligen Patienten für das entgegengebrachte Vertrauen.
Dennoch sind wir froh, uns nun wieder mehr dem normalen Praxisalltag widmen zu können. Wir hoffen auf einen baldigen Rückgang der Infektionszahlen und dadurch auf einen entspannten Sommer für uns alle.

Bitte kontaktieren Sie bei fälligen und gewünschten Corona-Impfungen die umliegenden Impfzentren.

Alles Gute & bleiben Sie gesund!

Ihr Impf-Team der Hausarztpraxis Vilsheim Altfraunhofen

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