Bei ihrem ersten Besuch in unserer Praxis bringen Sie doch gerne, wenn vorhanden, folgende Unterlagen mit:

Bitte lesen Sie vorab unser Patienteninformationsblatt zum Datenschutz  gemäß der Datenschutzverordnung vom 25.Mai 2018 (DSGVO) durch.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

In lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie bitte die Rettungsleitstelle der Feuerwehr (112). Weitere Notrufnummern finden Sie hier.

 

Wenn Sie dringende ärztliche Hilfe außerhalb unserer Sprechstunden, an Wochenenden und Feiertagen benötigen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117.

Die Bereitschaftspraxen im Krankenhaus Landshut Achdorf oder im Klinikum Landshut sind wie folgt geöffnet:

Sprechzeiten:
Mo, Di, Do 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Mi, Fr 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Sa, So, Feiertag 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr

 

Bei einem Arbeitsunfall können Sie nur zur Notfallversorgung zu uns in die Praxis kommen. Die weitere Behandlung und Krankmeldungen müssen durch einen sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) erfolgen. Er besitzt eine Zulassung zur berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung und wird von den Berufsgenossenschaften bestellt.

Bitte bringen Sie die das unten aufgeführte PDF-Formular ausgefüllt zum Termin mit.

Unfallmeldung bei Arbeitsunfall oder Schülerunfall 

Alle Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Falls Sie hier eine Frage vermissen, geben Sie uns gerne Bescheid, sodass wir diese hier aufnehmen können.