Ab 1.März 2023 Testungen auf SARS-CoV-2

Ab dem 1. März 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für präventive Tests, die bis dahin nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums möglich waren.

Bei Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Symptomen stehen weiterhin PCR-Tests im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung.

Alle weiteren Testungen sind ab 1.März 2023 nur noch als Selbstzahlerleistung möglich:

  • alle Tests bei Personen ohne Symptome nach Testverordnung (z.B. Bürgertests, Tests vor Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt)
  • Bestätigungsdiagnostik nach positivem PoC-Antigentest oder Selbsttest (ohne Symptome)

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