Bürgertest ab 1.7.2022
Seit dem 30. Juni 2022 haben nicht mehr alle Personen Anspruch auf anlasslose kostenlose Bürgertestung, sondern nur noch bestimmte Gruppen in vulnerablen Settings, wie:
- Kinder bis 5 Jahren,
- Impfunfähige,
- Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie
- pflegende Angehörige.
Einige weitere Gruppen, wie Besucher von Veranstaltungen in Innenräumen oder Personen mit einer Warnmeldung in der CoronaWarn-App, haben Anspruch auf Testung unter Zahlung einer Eigenbeteiligung von 3 Euro.
Bitte bringen Sie zum Termin beim Bürgertest folgendes PDF Formular ausgefüllt mit:
Selbstauskunft zur Inanspruchnahme von Testungen
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Nähere Infos finden Sie unter folgendem Link