Das E-Rezept!

Ab Januar 2024 ist das E-Rezept der neue Standard für Kassenrezepte. Hilfsmittel, Privatrezepte und Rezepte aus dem Betäubungsmittelgesetzt bleiben weiterhin in Papierform.

In unseren Praxis ist das E-Rezept bereits seit 3 Monaten im Einsatz. Durch die enge Zusammenarbeit mit den umliegenden Apotheken konnten wir die anfänglichen Stolpersteine beseitigen und nützen nun fast ausschließliche und gerne den papierlosen Verordnungsweg.

Der Weg zum E-Rezept ist sehr einfach:

  • zum Quartalsanfang benötigen wir zunächst einmalig Ihrer Versicherungskarte
  • nach dem Einlesen der Versicherungskarte kann Ihr gewünschtes Rezept über die TI-Anbindung auf Ihre elektronische Gesundheitskarte geladen werden
  • zum Einlösen des E-Rezeptes können Sie nun mit Ihrer Versicherungskarte in eine Apotheke Ihres Vertrauens gehen und die Chipkarte dort auslesen lassen. Die Apotheke kann damit auf die Rezeptur zugreifen und das verordnete Medikament abgeben.

Im Laufe des Quartals können  Sie dann wie gewohnt Ihr Rezept über unseren Telefonassistenten oder per Email bei uns bestellen. Der Weg in die Praxis bleibt Ihnen somit erspart.

Bitte denken Sie dennoch an fällige Kontrolluntersuchungen,  regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und fällige Impfungen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Praxisteam.

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